Procore unterstützt die Verwendung von Geheimhaltungsvereinbarungen (NDAs), um Projekteigentümern zu helfen, proprietäre Informationen zu schützen, die in Ausschreibungspaketen enthalten sind. Bei Ausschreibungspaketen, für die eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich ist, müssen die Subunternehmer die Vereinbarung unterzeichnen, bevor sie den Inhalt des Pakets einsehen können.
Wenn Sie ein Unternehmen zu einem NDA-geschützten Ausschreibungspaket einladen:
Sie können die NDA-Aktivitäten direkt im Ausschreibungs-Tool verfolgen, indem Sie die Spalte Aktivität der Geheimhaltungsvereinbarung verwenden:
Ja, Sie können Korrespondenz an eingeladene Bieter auf der Grundlage ihres aktuellen NDA-Status (Unterzeichnet oder Nicht unterzeichnet) senden.
Nein. Nur ein Angebotsempfänger des eingeladenen Unternehmens muss die Geheimhaltungsvereinbarung unterzeichnen. Sobald eine Person unterschrieben hat, können alle anderen Mitarbeiter dieses Unternehmens sofort auf die Details des Ausschreibungspakets zugreifen.
Sie müssen die Geheimhaltungsvereinbarung nur einmal pro Ausschreibungspaket unterzeichnen, unabhängig davon, zu wie vielen einzelnen Angebotsformularen innerhalb dieses Pakets Ihr Unternehmen eingeladen wird.
Der Unterschriftsprozess ist eine elektronische Unterschrift, die direkt in der Procore-Plattform durchgeführt wird. Es ist keine handgeschriebene Unterschrift oder Integration mit externen Diensten wie DocuSign erforderlich. Siehe Unterzeichnen einer Geheimhaltungsvereinbarung für ein Ausschreibungspaket.