Warum kann ich einen „Genehmigten“ Änderungsauftrag nicht bearbeiten oder löschen?

Antwort

Wenn ein Änderungsauftrag auf den Status „Genehmigt“ aktualisiert wurde, können Sie ihn weder bearbeiten noch löschen. Dies liegt daran, dass „Genehmigte“ Änderungsaufträge oft an die wichtigsten Beteiligten (z. B. die verantwortlichen Auftragnehmer) verteilt werden und dass Änderungen oder Streichungen die finanzielle und historische Integrität des Änderungsauftrags beeinträchtigen würden.

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