Warum kann ich einen „Genehmigten“ Änderungsauftrag nicht bearbeiten oder löschen?
Antwort
Wenn ein Änderungsauftrag auf den Status „Genehmigt“ aktualisiert wurde, können Sie ihn weder bearbeiten noch löschen. Dies liegt daran, dass „Genehmigte“ Änderungsaufträge oft an die wichtigsten Beteiligten (z. B. die verantwortlichen Auftragnehmer) verteilt werden und dass Änderungen oder Streichungen die finanzielle und historische Integrität des Änderungsauftrags beeinträchtigen würden.
- Wenn Sie einen Änderungsauftrag bearbeiten müssen, nachdem er in den Status „Genehmigt“ versetzt wurde, müssen Sie den Status „Genehmigt“ von diesem Änderungsauftrag entfernen, bevor Sie ihn bearbeiten können. Beachten Sie jedoch, dass Sie den Status „Genehmigt“ auch von allen nachfolgenden Änderungsaufträgen entfernen müssen, die erstellt wurden, nachdem der zu bearbeitende Auftrag „Genehmigt“ war.
- Wenn Sie einen Änderungsauftrag löschen müssen, nachdem er den Status „Genehmigt“ erhalten hat, müssen Sie den Status „Genehmigt“ von allen „Genehmigt“-Änderungsaufträgen entfernen, die seit dem betreffenden Änderungsauftrag genehmigt wurden.Wenn beispielsweise Änderungsaufträge in dieser Reihenfolge genehmigt wurden — 001, 002, 003 — müssen Sie den Status „Genehmigt“ von diesen Änderungsaufträgen in umgekehrter Reihenfolge entfernen.Zum Beispiel: 003, 002, 001. Suchen Sie dazu den zuletzt genehmigten Änderungsauftrag. Aktualisieren Sie dann den Status jedes einzelnen Änderungsauftrags auf „Entwurf“, indem Sie rückwärts arbeiten, bis Sie den Änderungsauftrag finden, den Sie bearbeiten möchten.